Wichtige Kundeninformation zur Entsorgung von Dämmmaterialien aus Styropor

Styropor und Styrodur mit HBCD entsorgen

Ab dem 01.10.2016 gibt es eine Änderung in der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV), die uns alle mehr oder weniger betrifft.

Ab diesem Datum gelten HBCD-haltige Dämmstoffe aus Styropor mit einem HBCD-Gehalt von mehr als 1.000mg/kg OS als gefährlicher Abfall und müssen der Abfallschlüsselnummer 17 06 03* (anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht, oder solche enthält) zugeordnet werden.

Weitergehende Antworten zu dieser Problematik erhalten Sie bei den Veröffentlichungen des Umweltbundesamtes unter häufig gestellte Fragen: (https://www.umweltbundesamt.de/service/uba-fragen)

Sobald es Entsorgungsmöglichkeiten für Baustyropor gibt, werden wir Sie umgehend informieren.

Styropor und Styrodur ohne HBCD entsorgen

Für Polystyrolprodukte, die ohne das Flammschutzmittel HBCD auskommen und stattdessen unbedenkliche Mittel wie Polymer-FR enthalten, gelten dieselben Regelungen wie bislang.

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