Bauschutt

Bauschutt (sortenrein)

Was darf rein?

Was darf nicht rein? *

 

Bauschutt (nicht verunreinigt)
Keramik
Porzellan
Dachziegel
Waschbecken
Ziegelsteine
Steinabbruch
Reiner Betonabbruch (ohne Armierung) bis 60 cm Kantenlänge
Toilettenschüsseln
Fliesen und Kacheln

Bodenaushub, Sand, Kies oder Lehm
Reine Gips- und Putzreste
Holz
Folien
Metalle
Heraklit
Kunststoffe
Leichtbaustoffe (Bims, Hohlblocksteine, Porenbeton, Ytong)
Papier- und Tapetenreste
Isolier- und Dämmstoffe
Gips- und Gipskartonplatten
Kaminsteine

Bauschutt fotolia 120714007
 * Die aufgeführten Abfälle sind beispielhaft und erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.
Fehlbefüllungen der Container verursachen zusätzliche Sortier- und Entsorgungskosten. 
Um einen sicheren Transport zu gewährleisten darf der Container nur bis zur Ladekante und nicht über die Höhe der Seitenwände hinaus befüllt werden.

 Bauschutt (verunreinigt)

   

Was darf rein?

Was darf nicht rein? *

 

Als Bauschutt verunreinigt wird alles eingestuft, was nicht als Bauschutt rein eingestuft werden kann, da es mit geringen Fremdstoffen, wie z.B. Holz, Kunststoff, Isolierung, Verputz, Gipsstaub etc. vermischt ist.

Dämmstoffe
Gips- und Gipskartonplatten
Leichtbaustoffe
Kunststoffe
Heraklit
Metalle
Folien
Holz
Sondermüll jeglicher Art
teerhaltiger Straßenaufbruch
Glas- und Steinwolle
Styropor
Kaminsteine

Bauschutt 20er mildt 8529 misch
 * Die aufgeführten Abfälle sind beispielhaft und erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.
Fehlbefüllungen der Container verursachen zusätzliche Sortier- und Entsorgungskosten. 
Wichtige Kundeninformation:
Entsorgung von Dämmmaterialien aus Styropor ab 01.10.2016. Mehr erfahren...
Um einen sicheren Transport zu gewährleisten darf der Container nur bis zur Ladekante und nicht über die Höhe der Seitenwände hinaus befüllt werden.

    Zurück